Barrierefreie Website
Gesetzliche Pflicht ab 28. Juli 2025
Prüfen Sie sofort, ob Ihr Unternehmen verpflichtet ist
Ab dem 28. Juli 2025 müssen Unternehmen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Das betrifft alle Websites und Online-Dienste, die es Privatpersonen ermöglichen, Verträge abzuschließen oder Geschäftsprozesse zu starten – zum Beispiel Online-Shops, Terminbuchungen oder Kontaktformulare. Auch Bewerbungsformulare sind betroffen. Ziel des Barrierefreiheits-Stärkungsgesetzes (BFSG) ist es, die gesellschaftliche Teilhabe für alle in der digitalen Welt zu sichern.
Welche Folgen hat die Nichtumsetzung?
Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert Strafen von bis zu 100.000 Euro sowie Abmahnungen durch Wettbewerber oder andere Parteien. Staatliche Stellen werden die Umsetzung überprüfen.
Sind Sie betroffen?
Nicht alle Unternehmen müssen ihre Website barrierefrei gestalten.
Gerne können Sie unseren Ah&Oh-Bot nutzen, um herauszufinden, ob Ihre Website betroffen ist.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch wie gewohnt per E-Mail oder telefonisch unter 07721 / 9938890 zur Verfügung.
Wichtig: Dieser Check stellt keine rechtliche Beratung dar, sondern dient lediglich zur ersten Orientierung.